Nur rund ein Viertel aller Deutschen haben ein Testament, lediglich 3% aller Testamente sind rechtlich so formuliert, dass sie gemäß den Wünschen des Erblassers vollstreckt werden können. Selbst verfasste handschriftliche Willenserklärungen sind zwar gut gemeint, werden aber aus rechtlichen Gründen oft anders umgesetzt. Wussten Sie, dass deutlich mehr Menschen wegen Erbstreitigkeiten beim Anwalt vorstellig werden als Personen, die sich im Vorfeld umfassend beraten lassen, damit es später keine Unklarheiten gibt?
Klarheit, Sicherheit, Zufriedenheit!
In einem persönlichen Gespräch bereiten wir die einzelnen Schritte bis zur Erstellung Ihres Testaments durch einen juristischen Partner vor. Bestimmen Sie, wer von Ihnen erben wird. Die gesetzliche Erbfolge ist oft anders als man denkt.